Um sexualisierte Gewalt verhindern zu können, muss deutlich gemacht werden wie wir uns selbst verbandsintern verhalten wollen. Transparente und klare Grundsätze, wie auch die feste Verankerung der Präventionsarbeit in unserer Bildungsarbeit sind ein Teil einer grenzwahrenden und respektvollen Umgangskultur.
Mit folgenden Maßnahmen setzten wir unser Konzept zur Prävention sexualisierter Gewalt in der Praxis um:
Alle hauptamtlichen Politischen Sekretär_innen und Jugendbildungsreferent_innen, die in der Verbands- und Bildungsarbeit der DGB-Jugend NBS tätig sind, absolvieren eine Präventionsschulung unter Anleitung von Fachberatungsstellen. Es erfolgt für alle Hauptamtlichen eine dokumentierte Einsichtnahme in ein aktuelles, erweitertes Führungszeugnis auf Basis der Regelungen des §72 a SGB VIII.
Alle Ehrenamtlichen, die in der Verbands- und Bildungsarbeit der DGB-Jugend NBS tätig sind, sollen eine Präventionsschulung unter Anleitung von Fachberatungsstellen und geschulten Jugendbildungsreferent*innen absolvieren. Entsprechende Schulungen werden durch die DGB-Jugend regelmäßig angeboten. Auf Basis von abgeschlossenen Vereinbarungen mit den entsprechenden Jugendämtern und der Regelungen des §72a SGB VIII erfolgt bei allen Ehrenamtlichen, die im Rahmen von Übernachtungsveranstaltungen mit Minderjährigen tätig sind, eine dokumentierte Einsichtnahme in ein aktuelles, erweitertes Führungszeugnis.
Alle Haupt- und Ehrenamtlichen geben folgende Selbstverpflichtungserklärung ab und richten ihr pädagogisches Handeln nach diesem Verhaltenskodex aus:
Kinder- und Jugendarbeit, politische Jugendbildung und unsere breite Gewerkschaftsarbeit bieten persönliche Nähe und eine Gemeinschaft, in der Lebensfreude und lustvolles, ganzheitliches Lernen und Handeln Raum finden. Wir alle, also die Hauptamtlichen der Gewerkschaftsjugend, die ehrenamtlich Teamenden und die in den Gremien Aktiven übernehmen in vielfacher Weise Verantwortung für das Wohl der uns und ihnen anvertrauten jungen Menschen aller Geschlechter. Ein Ziel ist dabei, sie so zuverlässig wie möglich vor sexualisierter Gewalt zu schützen, ein sicherer Ort für sie und ansprechbar für die Thematik zu sein. Täter_innen dürfen bei uns keinen Platz haben! Dafür ist der Verhaltenskodex eine wichtige Maßnahme. Er steht in Bezug zur inhaltlichen Intention des Kinderschutzgesetzes und formuliert eine Selbstverpflichtung zum respektvollen und Grenzen achtenden Umgang in unserer Arbeit. Die Kinder- und Jugendarbeit der Gewerkschaftsjugend tritt entschieden für die Prävention sexualisierter Gewalt ein. Eine klare Positionierung zum Schutz und für die Rechte von Kindern und Jugendlichen, eindeutige Regeln, Selbstverpflichtungserklärungen, Qualifizierung von Ehren- und Hauptamtlichen, ein Notfallplan sowie geeignetes Beschwerdemanagement tragen maßgeblich zur Qualität unserer Arbeit bei.
Ein Mittel zur Einhaltung des Verhaltenskodexes, ist die verbindliche Selbstverpflichtung:
Ein wesentlicher Bestandteil unseres Schutzkonzeptes ist eine Risikoanalyse. Hier wird bewertet, in welchen Situationen im Rahmen unserer Bildungs- und Verbandsarbeit, potentielle Risiken von Handlungen sexualisierter Gewalt bestehen. Ziel ist es, Risiken, die es Täter_innen erleichtern könnten sexualisierte Gewalt auszuüben, zu identifizieren und entsprechend durch Präventionsmaßnahmen zu reduzieren.
Die Risikoanalyse dient weder dazu Menschen unter Generalverdacht zu stellen, noch soll sie den Eindruck vermitteln, dass überall die Gefahr sexualisierter Gewalt droht. Sie ist vielmehr nötig, um alle Beteiligten für präventives und angemessenes Verhalten zu sensibilisieren und ein täter_innenunfreundliches Umfeld zu schaffen.
Die tabellarische Risikoanalyse ist als Anlage beigefügt und damit wesentlicher Bestandteil des Gesamtkonzeptes. Die Risikoanalyse wird regelmäßig im Rahmen der Konzeptfortschreibung überprüft.
Die DGB-Jugend NBS schließt, nach Aufforderung, mit örtlichen oder überörtlichen öffentlichen Trägern der Jugendhilfe Vereinbarungen zur Sicherstellung des Schutzauftrages und Wahrung des Kindeswohls ab. Es gelten die Bestimmung der §§8a/ 72a des SGB VIII.
Bei jeder von der DGB-Jugend organisierten Veranstaltung wird auf Basis der Risikoanalyse in angemessener Form auf das Präventionskonzept und die darin enthaltenen Grundsätze hingewiesen. In der Vorbereitung und Planung der Veranstaltungen werden spezifische Risiken anhand einer Checkliste diskutiert und entsprechende Präventionsmaßnahmen vereinbart. Allen Teilnehmenden wird erläutert, an welche Ansprechperson sie sich bei der entsprechenden Veranstaltung bei einem Vorfall wenden können.